Ein Kompass im Dickicht

 

Tier im Recht transparent

Bolliger, Goetschel, Richner, Spring,

Schulthess Verlag 2008,

560 Seiten, broschiert, CHF 49.-,

zu bestellen bei tierbuchshop.ch

 

 

Weitere Hilfe

  • Sie haben einen Tierschutzfall festgestellt und möchten ihn melden? Der Zürcher Tierschutz hilft Ihnen.
 
Tier & Pfändung
 

9  Tier und Pfändung

 

9.1  Gesetzliche Grundlage

Seit der Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), welche am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, sind Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, unpfändbar (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 1a SchKG).

 

9.2  Keine Pfändbarkeit (mehr) von Heimtieren

Erst vor kurzem sind Heimtiere unpfändbar geworden. Damit wird anerkannt, dass Tiere nicht Sachen bzw. reinen Vermögenswerten gleichgesetzt werden können.

 

9.3  Retentionsrecht an Haustieren?

Nachdem Heimtiere nicht mehr gepfändet werden können, dürfen sie auch nicht mehr retiniert, das heisst zurückgehalten, werden.

 

9.4  Pfändbarkeit von Zuchtrüden

Anders verhält es sich bei der Haltung von Zucht- und Nutztieren. Diese Tiere dürfen weiterhin gepfändet werden, sofern sie nicht «für die Ernährung des Schuldners und seiner Familie oder zur Aufrechterhaltung seines Betriebes unentbehrlich sind» (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG).